MARKUS WURM

SCHORNSTEINFEGERMEISTER

Leistungen

Wir bieten unseren Kunden einen zuverlässigen Service. Folgende Leistungen bieten wir Ihnen an:

  • Schornsteinreinigung: Die Reinigung von Schornsteinen, Rauchrohren und Feuerstätten an kehrpflichtigen Anlagen
  • Einmauerung neuer Schornsteintürchen
  • Umweltschutz: Immissionsschutz-/Abgasmessungen an Öl- Gas- und Feststofffeuerstätten
  • Reinigung und Wartung von Feuerstätten
  • Kundendiensttätigkeiten an Heizungen
  • Heizungscheck: Aktuell großes Thema! Wir informieren gern und führen ihn durch
  • Heizungsoptimierung: Einstellen Ihrer Heizung auf die optimale Leistung
  • Betriebssicherheit Ihrer Anlage: Abgasüberprüfungen an Feuerstätten
  • Energieberatung, Energieausweis, Sanierungsfahrplan
  • Reparaturen an Heizungsanlagen
  • Rauchwarnmelder Einbau und Wartung
  • Weitere Beratungen: Sie können uns Fragen zu den Themen: Schornstein, Ofen, Heizung, Energieeinsparung, Energieberatung, sowie im Neu- als auch im Altbau

Unser Team

Markus Wurm ist seit 1986 Schornsteinfeger und seit 1994 Schornsteinfegermeister.
Er ist im Kehrbezirk Nr. 19, Baienfurt, Baindt und in Teilen von Bergatreute seit 1988 tätig. Seit 2012 hat er, nach seinem Vater Josef Wurm, den Kehrbezirk übernommen. Er ist Energieberater (HWK), ausgebildeter Kundendiensttechniker, Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten.
DRITTE GENERATION

Lukas Wurm hat seine Meisterprüfung im Schornsteinfegerhandwerk im Jahr 2021 erfolgreich bestanden. Er ist Energieberater (HWK), Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten und 1.Kammersieger im Leistungswettbewerb des Deutschen Handwerks im Ausbildungsberuf Schornsteinfeger 2020 und 2. Württembergischer Landessieger. Er unterstützt mit seinem aktuellen Fachwissen.

Unser Team

Felix Pfleghar hat seine Gesellenprüfung im Juli 2023 erfolgreich bestanden. Herzlichen Glückwunsch. Wir haben derzeit einen Auszubildenden: Malte Nowak im 2. Ausbildungsjahr.

Aktuelles

Unser Team wird ständig fort- und weitergebildet. Ebenso halten wir unsere Geräte- und Messeinrichtungen sowie unser Equipment auf dem aktuellen Stand. Sollten Sie hierzu Fragen haben, bitte sprechen Sie uns an.

WIR BILDEN AUS

Hast du Lust, den Beruf Schornsteinfeger kennenzulernen?
Melde dich bei uns:
Du kannst bei uns ein Praktikum machen, um den Beruf kennenzulernen. Im Praktikum begleitest du uns zu den Arbeitseinsätzen vor Ort.

Fragen & Antworten

Kommt der Schornsteinfeger zu Ihnen und/oder Sie haben Fragen nicht verzagen und uns fragen:

Die Anzahl der Kehrungen hängt einerseits von der Heizungsanlage ab und andererseits von der Häufigkeit der Benutzung.

Wird ein Raumheizer (Schweden-, Kachelofen) neu abgenommen so wird dieser nach der KÜO eingeteilt. Dies beteutet eine zweimalige Reinigung in einem Jahr.

Wird bei den Kehrungen eine erhöhte Rußmenge festgestellt, so wird eine weitere Kehrung hinzugefügt.

Sollen die Reinigungen pro Jahr reduziert werden, so kommt es auf mehrere Faktoren an:

  1. Eine erkennbare rückstandsarme Verbrennung.
  2. Die Betriebs- und Brandsicherheit wird auch bei Herabsetzung nicht gefährdet.
  3. Die Feuerstätte muss den Anforderungen der BImSchV Stufe 2 erfüllen.
  4. Der Schornstein der Feuerstätte ist nur mit einer Feuerstätte belegt.

Für Zentralheizungen die mit festen Brennstoffen betrieben werden liegt die Kehrung bei zwei Mal im Jahr und kann nicht reduziert werden, da dies in der KÜO festgelegt ist.

Unter Anderem wird bei manchen ganzjährig betriebenen Feuerstätten eine viermalige Kehrung in einem Jahr nach KÜO benötigt.

Schornsteinfeger bringen Glück – und das nicht nur an Silvester. Dass das so sein soll, weiß fast jedes Kind. Warum? Das wissen die Wenigsten. Der Ursprung dieses schönen Aberglaubens stammt aus dem Mittelalter, als Häuser leichter und häufiger Feuer fingen als heute. Der Schornsteinfeger schützte durch seine Arbeit die Häuser und somit auch das Leben der Bewohner. Er brachte damit Glück ins Haus. Eigentlich ganz logisch, oder?

Die hoheitlichen Tätigkeiten sind die Feuerstättenschau und die Abnahme/Bauabnahme.

Die Aufgaben des Schornsteinfegers setzen sich aus den Bereichen Brandschutz, Sicherheit, Beratung und Umweltschutz zusammen. Diese sind festgeschrieben im Schornsteinfeger-Handwerksgesetz – SchfHwG.
Zusammengefasst sind es folgende:

– Das Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen.

– Die regelmäßige Kontrolle der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand und auf sicheren Betrieb.

– Die Kontrolle auf Einhaltung der Brandschutzvorschriften und der allgemeinen Bauvorschriften.

– Die Beratung und das Vorschlagen von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen.

– Die messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid.

– Die Beratung bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie die Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen.

– Die Beratung im sparsamen Umgang mit der Energie im eigenen und öffentlichem Interesse.

– Das Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und vergleichen mit Grenzwerten.

– Die Datenerfassung für Emissionskataster und für Maßnahmen der Energieeinsparung

Generell muss bei raumluftabhängigen Feuerstätten die Verbrennungsluftversorgung sichergestellt werden.

Befindet sich in der Nutzungseinheit nun ein Abluftventilator oder eine Abluftanlage (Abluftdunstabzug, Lüftungsanlage) so muss sichergestellt werden, dass die Verbrennungsluftversorgung sichergestellt ist und keine Abgase in den Aufstellraum austreten können. Hierfür gibt es mehrere Möglichkeiten.

  1. Der Fensterkontaktschalter ist eine günstige Variante die oft einfach und unkompliziert nachgerüstet werden kann. Hierbei wird ein Fenster mit einem Magnetschalter ausgerüstet der z.B. der Dunstabzugshaube nur Strom freischaltet, wenn das Fenster geöffnet ist. Somit wird gewährleistet, dass kein Unterdruck im Raum enstehen kann.
  2. Der Verblockungsschalter wird an der Feuerstätte installiert und erkennt ob die Feuerstätte in Betrieb ist oder nicht. Geht die Feuerstätte in Betrieb so kann z.B. die Dunstabzugshaube nicht mehr in Betrieb gehen.
  3. Der Unterdruckwächter ist eine kostenintensivere Möglichkeit. Dieser überprüft ob im Raum ein Unterdruck herrscht oder nicht. Wird ein Unterdruck festgestellt so wird z.B. die Dunstabzugshaube abgeschalten.

Diese Maßnahmen retten unter Umständen Leben.

Kurz: Brandschutz!
Natürlich kommen dazu noch die Sicherheit, Umweltschutz und Energieeinsparung und damit Kosteneinsparung dazu.
Durch die regelmäßige Kontrolle und Reinigung Ihrer Feuerungsanlage, sorgt der Schornsteinfeger für die rechtzeitige Erkennung von möglichen Brandgefahren und zeigt Ihnen Möglichkeiten auf, Ihre Feuerungsanlage sicherer zu gestalten.
Ist Ihre Heizungsanlage optimal eingestellt, vermeiden Sie unnötige Kosten und entlasten die Umwelt durch minimalen Verbrauch von Brennstoffen.

Bei Baumaßnahmen und insbesondere Austausch oder Neuerrichtung einer Feuerstätte oder Abgasanlage, sollten Sie ihren Bezirksschornsteinfeger möglichst frühzeitig informieren. Sie dürfen Feuerstätten grundsätzlich erst dann in Betrieb nehmen, wenn die Betriebs- und Brandsicherheit sichergestellt worden ist.

Die Feuerstättenschau ist ein wesentlicher Beitrag zum vorbeugenden Brandschutz.
Feuerungsanlagen unterliegen selbstverständlich auch einem gewissen Verschleiß, z.B. durch hohe thermische Belastungen oder Korrosion. Zur Feuerstättenschau werden, anders als die Bezeichnung vermuten lässt, alle Teile von bestehenden Feuerungsanlagen (Feuerstätten, Ofenrohr, Schornstein, Verbrennungsluftversorgung) in Augenschein genommen, um festzustellen ob die Feuerungsanlage noch betriebs- und brandsicher ist. Mängel, die die Betriebs- und Brandsicherheit beeinträchtigen können, werden dem Eigentümer bzw. Betreiber mitgeteilt.
Weiterhin werden die Daten aller Feuerstätten registriert, damit der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger die Einhaltung der Anforderungen entsprechend 1.BImSchV vom 22.03.2010 überprüfen kann.

Übersicht über wesentliche Prüfpunkte:
– Brandschutzabstände zu Bauteilen aus brennbaren Baustoffen
– Dichtheit der Ofenrohre und Abgasanlagen
– technischer Zustand der Feuerstätte
– zusätzliche Einrichtungen, wie nichtbrennbare Vorlagen vor Feuerungsöffnungen
– Aufstellraum, Verbrennungsluftversorgung und Brennstoffversorgung
– Sicherheitseinrichtungen für Schornsteinfegerarbeiten
– Aktualisierung der Gebühren bzw. Preise und der erforderlichen Kehr- und Überprüfungsarbeiten
– Kontrolle des Typenschildes

Die Feuerstättenschau wird zwei mal in sieben Jahren durchgeführt.

Durch die Herstellung der Dienstleistungsfreiheit wird für den Eigentümer die Möglichkeit geschaffen, die Durchführung der Kehr,- Mess- oder Überprüfungsarbeiten einem zugelassenem Schornsteinfeger seiner Wahl zu übertragen. Damit für den Eigentümer klar ersichtlich ist, wann er welche Tätigkeiten beauftragen muss, wurde der Feuerstättenbescheid vom Gesetzgeber geschaffen (Schornsteinfeger-Handwerks-Gesetz). Anhand des Feuerstättenbescheides erkennt der Eigentümer, welche der Regelungen aus den gesetzlichen Verordnungen für die Arbeiten an seiner Feuerungsanlagen zutreffen.

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Kontakt

LASSEN SIE UNS SPRECHEN.

Markus Wurm
Schornsteinfegermeister
Energieberater HWK
Kardelstraße 5
88255 Baienfurt
Telefon: 0751 / 970 02
Telefax: 0751 / 296 595 52
E-Mail: info@kaminfeger-wurm.de